Google Fonts Abmahnungen – So reagieren Sie jetzt richtig

Published by Anja Eichelsdörfer on

Viele Webseiten-Betreiber erhalten momentan eine Abmahnung. Der Vorwurf: Eine vermeintlich datenschutzwidrige Einbindung von Google Fonts.

Google Fonts bietet viele verschiedene Schriftarten.

Private Webseitenbetreiber sind von der aktuellen Google-Fonts-Abmahnwelle ebenso betroffen wie Unternehmen. Tausende Betroffene haben in den letzten Tagen und Wochen Post vom Anwalt bekommen. Ein Rechtsanwalt fordert in diesen Briefen im Namen seines Mandaten den Webseiteninhaber auf, wegen einer Persönlichkeitsverletzung einen Schadensersatz in Höhe von 170 Euro zu zahlen.

Dies wird damit begründet, dass auf der entsprechenden Webseite die Schriftensammlung Google Fonts so verwendet werden würde, dass beim Aufruf der Webseite die IP-Adresse des Mandanten an Google weitergeleitet werden würde. Dieser Weitergabe seiner personenbezogenen Daten habe der der Mandant aber nicht zugestimmt. Konkret heißt es in dem Anschreiben unter anderem: „Die unerlaubte Weitergabe der IP-Adresse durch Sie an Google stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unserer Mandantschaft in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts nach § 823 Absatz 1 BGB dar…“

Doch was sind Google Fonts überhaupt?

Bei Google Fonts handelt es sich um ein Verzeichnis mit über 1400 Schriftarten, die von Google kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Google Fonts gibt es bereits seit 2010, seitdem wurde das Schriftenverzeichnis stetig aktualisiert. Alle enthaltenen Schriftarten sind unter einer freien Software-Lizenz veröffentlicht (entweder unter SIL Opent Font Licence oder unter der Apache Lizenz), dürfen also von Webseitenbetreibern verwendet werden, ohne dass eine Lizenzgebühr fällig wird.

Warum gibt es Probleme mit Google Fonts?

Die aktuellen Probleme mit Google Fonts resultieren in der Art, wie die Schriftarten auf Webseiten eingebunden werden. Google bietet hier zwei verschieden Optionen an. Wahlweise kann man die Schriften auf den eigenen Server herunterladen, bindet diese also lokal auf der eigenen Webseite ein oder lässt zu, dass die Schriften über einen Google-Server nachgeladen werden. In diesem Fall heißt es aktuell, dass dabei Daten an Google übertragen werden.

Genau auf diesem Punkt, also der angeblichen Übermittlung personenbezogener Daten, beruht die aktuelle Google-Fonts-Abmahnwelle. Die Anwälte berufen sich dabei unter anderem auf ein Urteil des Landgerichts München I vom 20. Januar 2022 (“Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Datenschutzverstoß”). In einem ähnlichen Fall wurde die Betreiberin einer Webseite zu 100 Euro Schadenersatz verurteilt und musste eine Unterlassungserklärung abgeben.

Google Fonts: Zahlen oder nicht zahlen?

Gerade für kleinere Webseitenbetreiber ist es natürlich sehr verlockend, 170 Euro zu zahlen, die Google Fonts lokal einzubinden und dann Ruhe zu haben. Doch sollte man es an Anwälten wirklich so leicht machen? Stephan Ferraro, Geschäftsführer Aionda GmbH, sagt: “Nein!”

Stattdessen rät er Betroffenen, sofort einen Anwalt zu konsultieren.

Laut Stephan Ferraro muss unter anderem gerichtlich geklärt werden, wo die Server liegen. Hier spricht Vieles dafür, dass Google seine Daten aus Deutschland liefert. Dazu kommt, dass Google laut eigener FAQ keine Daten speichert (s. https://developers.google.com/fonts/faq#what_does_using_the_google_fonts_api_mean_for_the_privacy_of_my_users).

Gegenangriff: Abmahnung gegen Abmahner

Eine gute Nachricht für alle Betroffenen ist der Beschluss vom 11.10.2022 – 3 O 277/22 des LG Baden-Baden. Die Kanzlei LHR Rechtsanwälte hat für ihre Mandantin beim Landgericht Baden-Baden eine einstweilige Unterlassungsverfügung gegen einer der Abmahner erwirkt. Aktuelle Informationen zu dem Fall gibt es auf der Webseite der Anwaltskanzlei LHR Rechtsanwälte.

Zahlreiche weitere Betroffene wehren sich mittelweile gegen die Abmahnungen, indem Sie eine DSGVO-Anfrage an den Abmahnanwalt stellen, und sich spätesten nach einem Monat beim Datenschutzbeauftragten beschweren, dass die Anwaltskanzlei auf die DSGVO-Anfrage nicht antwortet. Das Ziel dieser Aktion ist es, unnötige Aufwände beim Anwalt zu erzeugen.


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